URV Reise-Rücktrittskosten-Versicherung

Wie versichern Sie Ihre Gruppe?

Zum Abschluss der Versicherung benötigen wir, möglichst bereits mit der Reiseanmeldung, spätestens jedoch 30 Tage vor Fahrtbeginn eine vollständige Teilnehmerliste aller zu versichernden Personen. Erst durch Einreichen der Teilnehmerliste tritt der Versicherungsschutz in Kraft. Es reicht nicht, den Wunsch eine Versicherung abzuschließen auf der Reiseanmeldung zu vermerken.

Wir schließen die Versicherung für Sie ab und senden Ihnen anschließend die Versicherungsnummer zu. Tritt der Versicherungsfall ein, so ist der Versicherte verpflichtet, die Reise unverzüglich bei ZEBU®-Reisen abzumelden und den Versicherer zu unterrichten.

Wie ist der Ablauf im Falle einer Stornierung?

Sie schicken eine formlose Stornierung mit dem Namen des Teilnehmers an ZEBU®-Reisen. ZEBU®-Reisen schickt Ihnen eine Stornorechnung – die Stornokosten werden direkt an ZEBU®-Reisen gezahlt (Im Regelfall wird der Betrag mit unserer Endrechnung verrechnet).
Der Teilnehmer schickt die Stornorechnung, eine Kopie der Reiseanmeldung und ein ärztliches Attest (bzw. eine entsprechende Bescheinigung) sowie eine formloses Anschreiben mit Angabe seiner Kontoverbindung an die Union Reiseversicherung (URV). Die URV überweist den zu erstattenden Betrag direkt an den Teilnehmer oder an Sie. Die anfallenden Rücktrittskosten werden im Regelfall vollständig von der Versicherung erstattet.